Qualität als Mehrwert:

Als staatlich geprüftes Ingenieursbüro bin ich zur unabhängigen und kundenorientierten Beratung verpflichtet. Es ist mir ein besonderes Anliegen meine Kunden durch ein hohes Maß an Kompetenz, Qualität und Unabhängigkeit zu unterstützen.

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Energieausweis

Der von mir erstellte Energieausweis entspricht den Vorgaben der aktuellen OIB-Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“ des Österreichischen Institut für Bautechnik und zeigt den mit einer bauphysikalischen Software errechneten Energieverbrauch des bestehenden oder zukünftigen Nutzungsobjektes.

Energieberatung

Durch die Energieberatung zu den Themen Neubau, thermischer Sanierung von Gebäuden, Heizsystemen, den Einsatz von erneuerbarer Energie und Energiesparen im Allgemeinen bin ich für unsere Kunden der erste Ansprechpartner. Die Expertise zu aktuellen Förderprogrammen stellt einen Mehrwert in den Beratungen neben der als staatlich geprüftes Ingenieurbüro produktneutralen, unabhängigen und kundenorientierten Energieberatung dar.

 

ARGE

Energie-Verbrauchsanalyse

Mit der von Ihnen erteilten Einverständnis analysieren wir die vom Netzanbieter zur Verfügung gestellten Energiedaten Ihres Unternehmens.

Förderabwicklung

Es steht ein Heizungsumstieg einer fossilen zu einer erneuerbaren Heizquelle an? Gerne erledige ich die Förderabwicklung „Raus aus Öl“ des Bundes und Landes für Sie. Ich achte auf alle Fristen, die Kommunikation mit den Förderstellen, die Formulareinholung bei den ausführenden Handwerkern und stelle die notwendigen Onlineanträge. Die Fördergelder werden direkt von der Förderstelle auf Ihr gewünschtes Bankkonto überwiesen.

Sommerlicher Wärmeschutz

Beim Neubau und bei größerer Renovierung von Nutzungsobjekten ist gemäß aktueller OIB-Richtlinie 6 die sommerliche Überwärmung zu vermeiden. Die in einer bauphysikalischen Software ermittelte operative Temperatur darf die maximal zulässige operative Temperatur nicht überschreiten.

Oekoindex OI3 Ausweis

Der OI3-Nachweis zeigt die ökologische Qualität aller Materialien anhand von den Umweltindikatoren Treibhauspotenzial, Versauerungspotenzial und den Bedarf an nicht-erneuerbarer Primärenergie.

Tageslichtqualität

Der Einsatz von Tageslicht führt nicht nur zur Reduktion des Energieeinsatzes, sondern auch zu einer höheren Behaglichkeit durch natürliche Belichtung. Die Bewertung der Tageslichtqualität basiert auf der Ermittlung des Tageslichtquotienten durch die Messung der Beleuchtungsstärke bei festgelegten Umgebungsbedingungen.

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis

  • ist eine Art Energie-„Typenschein“ für ein Nutzungsobjekt
  • zeigt viele Energiekennwerte wie unter anderem der erwartende Heiz- und Gesamtenergiebedarf
  • macht die Energieeffizienz sichtbar
  • ermöglicht mit den Kennzahlenbildungen wie zum Beispiel den spezifischen Heizwärmebedarf, charakteristische Länge oder Gesamtenergieeffizienzfaktor mehr Transparenz und Vergleichbarkeit der Nutzungsobjekte
  • zeigt Optimierungspotentiale der Energieeffizienz auf

Wer benötigt einen Energieausweis?

Vermietung, Verpachtung oder Verkauf

Die Pflicht trifft den Vermieter, Verpächter oder den Verkäufer von Gebäuden oder Nutzungsobjekten (also von Häusern, Wohnungen und Geschäfts- und Büroräumlichkeiten). Es muss bei der Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf ein gültiger Energieausweis vorgelegt und ausgehändigt werden.

Zu- und Umbau

Die Pflicht trifft den Eigentümer des Nutzungsobjekts dem zu- bzw. das umgebaut werden soll. Es muss bei der Einreichung um Baubewilligung ein gültiger Energieausweis vorgelegt und ausgehändigt werden.

Neubau

Die Pflicht trifft den Bauherrn der den Neubau ausführen will. Es muss bei der Einreichung um Baubewilligung ein gültiger Energieausweis vorgelegt und ausgehändigt werden.

Sanierung

Die Pflicht trifft den Eigentümer des Nutzungsobjekts, bei dem mehr als 25% der Oberfläche der Gebäudehülle einer Sanierung unterzogen werden. Es muss bei der Einreichung um Förderung ein gültiger Energieausweis vorgelegt und ausgehändigt werden.

aushangpflichtige Gebäude

Für Gebäude mit mehr als 500 m2 Nutzfläche und starkem Publikumsverkehr besteht eine öffentliche Aushangpflicht. Eigentümer von Gebäuden mit behördlicher Nutzung und starkem Publikumsverkehr müssen bereits ab 250 m2 Nutzfläche den Energieausweis öffentlich aushängen. Dies ist in den länderspezifischen Bautechnikverordnungen geregelt.

„Zu wissen wieviel Energie du verbrauchst, gibt dir die Chance bewusster damit umzugehen!“

Dipl. Ing. Roman Hürner BSc.

Energie-Verbrauchsanalyse

Mit der von Ihnen erteilten Einverständnis analysieren wir die vom Netzanbieter zur Verfügung gestellten Energiedaten Ihres Unternehmens. Auf Basis der präzisen Energiedaten erarbeiten wir Lastganganalysen für den gewünschten Zeitraum (meistens zwei bis drei Jahre). Damit lässt sich zu jedem Zeitpunkt der Energieverbrauch des eingesetzten Energieträgers darstellen. Mit den gewonnenen Informationen der Lastganganalyse ist eine langfristige Verminderung des Energieverbrauchs und des CO2-Fußabdrucks realisierbar. Häufig führen kleinvolumige Maßnahmen mit Hilfe der klaren Ergebnisse der Lastganganalyse bereits zu einer signifikanten Senkung des Energieverbrauchs.

323

Industrie

411

Verkehr

111

Dienstleistungen

273

Private Haushalte

Energetischer Endverbrauch 2019

Quelle:Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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