Sommerlicher Wärmeschutz

Die Erbringung des Nachweises des sommerlichen Wärmeschutzes wird teilweise von Auftraggebern bei Baueinreichungen oder bei Gebäudezertifizierungen verlangt.

Beim Neubau und bei größerer Renovierung von Nutzungsobjekten ist gemäß aktueller OIB Richtlinie 6 entweder die sommerliche Überwärmung zu vermeiden, oder die Anforderung an den außeninduzierten Kühlbedarf einzuhalten.

Das dazu benötigte Rechenverfahren wird in der ÖNORM B 8110-3 beschrieben. Die damit errechnete operative Temperatur darf die, mittels OIB RL6:2019 ermittelte, maximal zulässige operative Temperatur nicht überschreiten.

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