Verlängerung der aktuellen EAG-Förderungen bis 2026
Am 15. Oktober wurde im Nationalrat mit Zweidrittelmehrheit die Verlängerung der aktuell gültigen EAG-Förderverordnungen (Investitionszuschuss & Marktprämie) beschlossen.

Folgende Förderbedingungen gelten 2026, solange keine neue Verordnung erlassen wird:
EAG-Investitionszuschuss:
Fördersätze, -kategorien und -kriterien bleiben unverändert zur aktuell gültigen Verordnung
Fördercalls & Gesamtbudget:
23. April – 11. Mai 2026 (28 Mio. Euro)
16. Juni – 30. Juni 2026 (12 Mio. Euro)
8. Oktober – 22. Oktober 2026 (20 Mio. Euro)
EAG-Marktprämie:
Höchstmöglich anzulegender Wert und Förderkriterien bleiben unverändert zur aktuell gültigen Verordnung
175.000 kWp Ausschreibungsvolumen je Gebotstermin
Gebotstermine:
17. März 2026
11. Juni 2026
24. September 2026
10. Dezember 2026
Energieausweise
Erstellung rechtskonformer Energieausweise für
Neubauten
Bestandsgebäude
Sanierungsprojekte
Empfehlungen zur Energieeffizienzverbesserung.
Energieberatung
Analyse und Optimierung von Energieverbrauch für
Private
Unternehmen
Landwirte
Entwicklung von Energiekonzepten.
Energieaudits
Pflichtaudits für große Unternehmen gemäß EEffG.
Vorgaben erfüllen
Energiekosten senken
Nachhaltigkeit steigern
Einsparpotenziale zur Effizienzsteigerung.
Förderabwicklung
Unterstützung bei der Beantragung von Förderprogrammen für thermische Sanierungen und erneuerbare Energien.
Vollständige Abwicklung von Anträgen und Kommunikation mit Förderstellen.