Energieausweis: alles was Sie wissen müssen
Der Energieausweis zeigt die energetische Qualität eines Gebäudes und dient als Entscheidungshilfe für Käufer:innen und Mieter:innen, bildet die Grundlage für Sanierungsprojekte oder wird für die Einreichung eines Neu- oder Zubaus vorausgesetzt.

Was steht im Energieausweis?
Der Ausweis ermittelt den Heizwärmebedarf, den Gesamtenergieeffizienzfaktor und weitere Energiekennzahlen des Gebäudes. Durch die Bewertung von Wänden, Fenstern, Türen und Heiztechnik lassen sich energetische Schwachstellen erkennen.
Wann ist der Ausweis Pflicht?
In Österreich muss bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf von Gebäuden ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden. Bei Neubauten oder umfassenden Sanierungen verlangen Baubehörden und Förderstellen einen Nachweis. In Immobilienanzeigen sind Heizwärmebedarf (HWB) und Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) anzugeben.
Gültigkeit
Ein Energieausweis ist zehn Jahre lang gültig.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Qualifizierte Fachleute wie Baumeister, Heizungs‑ und Elektrotechniker, Ingenieur‑ oder Architekturbüros sowie Ziviltechniker sind befugt. Bei Bestandsobjekten liefert ein vor-Ort‑Termin genaue Ergebnisse.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten werden vom Auftraggeber getragen, beim Verkauf in der Regel vom Verkäufer, bei der Vermietung vom Vermieter. Für Einfamilienhäuser liegen sie oft bei wenigen Euro pro Quadratmeter.
Ein aktueller Energieausweis schafft Klarheit über die Energiekosten, ist oftmals die Basis für Fördermittel und hilft Sanierungsmaßnahmen zu planen.