Heizkesseltausch: Neuauflage 2026 und Förderung 2027
Der Kesseltausch fördert den Umstieg von fossilen Heizsystemen auf effiziente und erneuerbare Alternativen wie Wärmepumpen, Holzzentralheizungen oder Nah- und Fernwärme. Nachdem die Mittel 2026 ausgeschöpft waren, startet im November eine Neuauflage. Ab Jänner 2027 folgt der Kesseltausch 2027 mit geändertem Ablauf.

Hier die wichtigsten Eckpunkte zur Förderung für den Heizkesseltausch im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus:
Neuauflage 2026: Antragstellung
Registrierung des geplanten oder bereits umgesetzten Projektes ab 02.11.2026
Für Lieferungen und Leistungen ab 07.10.2026
Ab Registrierung verbleiben 9 Monate für die Umsetzung und Antragstellung
Registrierung bis spätestens 31.12.2026, solange Budgetmittel vorhanden sind
Energieberatungsprotokoll bereits für Registrierung notwendig
Kesseltausch 2027: Antragstellung
Antragstellung ab 04.01.2027 bis spätestens 31.12.2027, solange Budgetmittel vorhanden sind
Achtung neu: Der Antrag muss VOR der Umsetzung gestellt werden. Gefördert werden nur Lieferungen und Leistungen ab Antragstellung (ausgenommen Planungsleistungen).
Nach Genehmigung: Annahme des Förderungsvertrags inkl. Auftragsbestätigung des ausführenden Unternehmens
Umsetzung und Endabrechnung innerhalb von 9 Monaten nach Genehmigung
Energieberatungsprotokoll bei Antragstellung notwendig
Voraussetzungen
Austausch fossiler Heizungsanlagen (Öl, Gas, Kohle/Koks, Elektrospeicheröfen) durch klimafreundliche Alternativen; das fossile Altsystem muss stillgelegt und fachgerecht entsorgt werden
Fernwärmevorrang: Wärmepumpe oder Holzheizung nur, wenn ein Fernwärmeanschluss technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist
Wärmepumpe: GWP-Wert des Kältemittels MUSS ≤ 750 sein; bei einem GWP über 150 wird die Förderung um 20 % gekürzt. Empfehlung: Kältemittel mit niedrigem GWP (zB R290)Wärmepumpe: maximale Vorlauftemperatur 55 °C, Gerät auf der Liste förderungsfähiger Heizungssysteme
Holzzentralheizung: Emissionsgrenzwerte nach UZ 37 (2025), Kesselwirkungsgrad mind. 85 %, Gerät auf der Liste förderungsfähiger Heizungssysteme
Installation durch einen Fachbetrieb
Höhe der Förderung
Die Förderhöhen sind für die Neuauflage 2026 und für 2027 gleich:
Soziale Zusatzförderung 2027
Für einkommensschwache und förderungswürdige Haushalte werden bis zu 100 % der förderungsfähigen Kosten gefördert
Je nach Heizsystem und Einstufung bis maximal 39.480 €
Nachweis über einen gültigen OBS-Bescheid (ORF-Beitrags Service)
Vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU-Kommission
Eine Kombination mit Landesförderungen ist möglich.
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Nähere Details sowie die Antragstellung unter https://www.sanierungsoffensive.gv.at/
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