Heizkesseltausch: Neuauflage 2026 und Förderung 2027

Der Kesseltausch fördert den Umstieg von fossilen Heizsystemen auf effiziente und erneuerbare Alternativen wie Wärmepumpen, Holzzentralheizungen oder Nah- und Fernwärme. Nachdem die Mittel 2026 ausgeschöpft waren, startet im November eine Neuauflage. Ab Jänner 2027 folgt der Kesseltausch 2027 mit geändertem Ablauf.

Hier die wichtigsten Eckpunkte zur Förderung für den Heizkesseltausch im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus:

Neuauflage 2026: Antragstellung

  • Registrierung des geplanten oder bereits umgesetzten Projektes ab 02.11.2026

  • Für Lieferungen und Leistungen ab 07.10.2026

  • Ab Registrierung verbleiben 9 Monate für die Umsetzung und Antragstellung

  • Registrierung bis spätestens 31.12.2026, solange Budgetmittel vorhanden sind

  • Energieberatungsprotokoll bereits für Registrierung notwendig

Kesseltausch 2027: Antragstellung

  • Antragstellung ab 04.01.2027 bis spätestens 31.12.2027, solange Budgetmittel vorhanden sind

  • Achtung neu: Der Antrag muss VOR der Umsetzung gestellt werden. Gefördert werden nur Lieferungen und Leistungen ab Antragstellung (ausgenommen Planungsleistungen).

  • Nach Genehmigung: Annahme des Förderungsvertrags inkl. Auftragsbestätigung des ausführenden Unternehmens

  • Umsetzung und Endabrechnung innerhalb von 9 Monaten nach Genehmigung

  • Energieberatungsprotokoll bei Antragstellung notwendig

Voraussetzungen

  • Austausch fossiler Heizungsanlagen (Öl, Gas, Kohle/Koks, Elektrospeicheröfen) durch klimafreundliche Alternativen; das fossile Altsystem muss stillgelegt und fachgerecht entsorgt werden

  • Fernwärmevorrang: Wärmepumpe oder Holzheizung nur, wenn ein Fernwärmeanschluss technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist

  • Wärmepumpe: GWP-Wert des Kältemittels MUSS ≤ 750 sein; bei einem GWP über 150 wird die Förderung um 20 % gekürzt. Empfehlung: Kältemittel mit niedrigem GWP (zB R290)Wärmepumpe: maximale Vorlauftemperatur 55 °C, Gerät auf der Liste förderungsfähiger Heizungssysteme

  • Holzzentralheizung: Emissionsgrenzwerte nach UZ 37 (2025), Kesselwirkungsgrad mind. 85 %, Gerät auf der Liste förderungsfähiger Heizungssysteme

  • Installation durch einen Fachbetrieb

Höhe der Förderung

Die Förderhöhen sind für die Neuauflage 2026 und für 2027 gleich:

Soziale Zusatzförderung 2027

  • Für einkommensschwache und förderungswürdige Haushalte werden bis zu 100 % der förderungsfähigen Kosten gefördert

  • Je nach Heizsystem und Einstufung bis maximal 39.480 €

  • Nachweis über einen gültigen OBS-Bescheid (ORF-Beitrags Service)

  • Vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU-Kommission

Eine Kombination mit Landesförderungen ist möglich.

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Nähere Details sowie die Antragstellung unter https://www.sanierungsoffensive.gv.at/

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