Sanierungsbonus 2027: Antragstellung ab 4. Jänner
Der Sanierungsbonus 2027 unterstützt thermische Sanierungsmaßnahmen an Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern und mehrgeschoßigen Wohnbauten. Nachdem die Mittel 2026 ausgeschöpft waren, sind ab 04.01.2027 wieder Anträge möglich.

Hier die wichtigsten Eckpunkte zur Förderung Sanierungsbonus im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus:
Umfassende Sanierung sowie Teilsanierung 40%
Gefördert werden
umfassende Sanierungen nach klimaaktiv Standard oder guter Standard
Teilsanierungen mit einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40% Registrierung des geplanten oder bereits umgesetzten Projektes ab 02.11.2026
Antragstellung
Antragstellung ab 04.01.2027 bis spätestens 31.12.2027, solange Budgetmittel vorhanden sind
Achtung neu: Der Antrag muss VOR der Umsetzung gestellt werden. Gefördert werden nur Lieferungen und Leistungen ab Antragstellung.
Umsetzung der Maßnahmen und Endabrechnung innerhalb von 2 Jahren nach Genehmigung
Bei Antragstellung ist das Formular „Technische Details Energieausweis“ erforderlich
Höhe der Förderung
Maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten mit folgenden Obergrenzen:
Einzelbauteilsanierung
Eine Maßnahme pro Kalenderjahr förderbar:
Dämmung der Außenwand (mind. 50 % der Außenwandfläche)
Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
Dämmung der untersten Geschoßdecke
Fenstertausch (mind. 75 % der Fenster)
Maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten mit einer Obergrenze von 4.000 €
Bonus Außenverschattung bei gleichzeitigem Fenstertausch: + 1.000 €
Antragstellung
Antragstellung ab 04.01.2027 vor Umsetzung der Maßnahme
Nach Genehmigung: Annahme des Förderungsvertrags inkl. Auftragsbestätigung des ausführenden Unternehmens innerhalb von 4 Wochen
Umsetzung und Endabrechnung innerhalb von 9 Monaten nach Genehmigung
Für die Antragstellung ist ein Energieberatungsprotokoll erforderlich
Soziale Zusatzförderung 2027
Für den Fenstertausch in Wohnungen im mehrgeschoßigen Wohnbau werden für einkommensschwache und förderungswürdige Haushalte bis zu 100 % der Kosten gefördert (max. 6.000 € bzw. 16.000 €)
Nachweis über einen gültigen OBS-Bescheid (ORF-Beitrags Service)
Vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU-Kommission
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Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wir beantworten gerne Ihre Fragen und beraten Sie unverbindlich.
Nähere Details sowie die Antragstellung unter https://www.sanierungsoffensive.gv.at/
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Vorgaben erfüllen
Energiekosten senken
Nachhaltigkeit steigern
Einsparpotenziale zur Effizienzsteigerung.
Förderabwicklung
Unterstützung bei der Beantragung von Förderprogrammen für thermische Sanierungen und erneuerbare Energien.
Vollständige Abwicklung von Anträgen und Kommunikation mit Förderstellen.
