Sanierungsbonus 2027: Antragstellung ab 4. Jänner

Der Sanierungsbonus 2027 unterstützt thermische Sanierungsmaßnahmen an Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern und mehrgeschoßigen Wohnbauten. Nachdem die Mittel 2026 ausgeschöpft waren, sind ab 04.01.2027 wieder Anträge möglich.

Hier die wichtigsten Eckpunkte zur Förderung Sanierungsbonus im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus:

Umfassende Sanierung sowie Teilsanierung 40%

Gefördert werden

  • umfassende Sanierungen nach klimaaktiv Standard oder guter Standard

  • Teilsanierungen mit einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40% Registrierung des geplanten oder bereits umgesetzten Projektes ab 02.11.2026

Antragstellung

  • Antragstellung ab 04.01.2027 bis spätestens 31.12.2027, solange Budgetmittel vorhanden sind

  • Achtung neu: Der Antrag muss VOR der Umsetzung gestellt werden. Gefördert werden nur Lieferungen und Leistungen ab Antragstellung.

  • Umsetzung der Maßnahmen und Endabrechnung innerhalb von 2 Jahren nach Genehmigung

  • Bei Antragstellung ist das Formular „Technische Details Energieausweis“ erforderlich

Höhe der Förderung

Maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten mit folgenden Obergrenzen:

Einzelbauteilsanierung

  • Eine Maßnahme pro Kalenderjahr förderbar:

    • Dämmung der Außenwand (mind. 50 % der Außenwandfläche)

    • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches

    • Dämmung der untersten Geschoßdecke

    • Fenstertausch (mind. 75 % der Fenster)

  • Maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten mit einer Obergrenze von 4.000 €

  • Bonus Außenverschattung bei gleichzeitigem Fenstertausch: + 1.000 €

Antragstellung

  • Antragstellung ab 04.01.2027 vor Umsetzung der Maßnahme

  • Nach Genehmigung: Annahme des Förderungsvertrags inkl. Auftragsbestätigung des ausführenden Unternehmens innerhalb von 4 Wochen

  • Umsetzung und Endabrechnung innerhalb von 9 Monaten nach Genehmigung

  • Für die Antragstellung ist ein Energieberatungsprotokoll erforderlich

Soziale Zusatzförderung 2027

  • Für den Fenstertausch in Wohnungen im mehrgeschoßigen Wohnbau werden für einkommensschwache und förderungswürdige Haushalte bis zu 100 % der Kosten gefördert (max. 6.000 € bzw. 16.000 €)

  • Nachweis über einen gültigen OBS-Bescheid (ORF-Beitrags Service)

  • Vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU-Kommission

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Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wir beantworten gerne Ihre Fragen und beraten Sie unverbindlich.

Nähere Details sowie die Antragstellung unter https://www.sanierungsoffensive.gv.at/

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    • Energiekosten senken

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  • Förderabwicklung

    Unterstützung bei der Beantragung von Förderprogrammen für thermische Sanierungen und erneuerbare Energien.

    Vollständige Abwicklung von Anträgen und Kommunikation mit Förderstellen.

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